Was bedeutet „bürgerschaftliches Engagement“?
Wir sehen Projekte und Vorhaben dann als „bürgerschaftliches Engagement“ an, wenn die Handlungen der Aktiven dem entsprechen, was die Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des deutschen Bundestages als bürgerschaftliches Engagement definiert hat. Bürgerschaftlichem Engagement werden nach diesem Verständnis folgende Attribute zugeordnet:
- „Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig. Die bürgerschaftliche Qualität des Engagements wird durch Selbstorganisation und Selbstbestimmtheit des freiwillig ausgeübten Engagements bestimmt. Die Freiwilligkeit entspricht dem Wandel des bürgerschaftlichen Engagements hin zu kurzfristigerem, motivational weniger gebundenem Engagement, schränkt aber auch Berechenbarkeit und Verbindlichkeit und damit teilweise den Nutzen ein.
- Bürgerengagement ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet. Es wird also nicht, wie Erwerbsarbeit, zeit- oder leistungsäquivalent bezahlt und findet von daher auch nicht vorrangig aufgrund der Bezahlung statt.
- Mindestens ein Effekt des bürgerschaftlichen Engagements muss ein positiver Effekt für Dritte sein, es muss also Gemeinwohlbezug haben. Das bedeutet aber nicht, dass altruistische Motive im Vordergrund stehen müssen, ebenso kann die Motivation zum bürgerschaftlichen Engagement einen Selbstbezug haben, wie Selbstverwirklichungsmotive oder Formen der oben beschriebenen Selbsthilfe.
- Bürgerengagement ist öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt, da Öffentlichkeit einerseits wichtig für die Interessenvertretung der Engagierten, die Schaffung einer Anerkennungskultur und die Bereitstellung von Information für die Tätigkeit der Engagierten ist. Andererseits gewährleistet sie Transparenz, Dialog, Teilhabe und Verantwortung in den Organisationsformen des Engagements.
- In der Regel wird bürgerschaftliches Engagement gemeinschaftlich, bzw. kooperativ ausgeübt. Es umfasst dabei aber nicht nur das Engagement im Sinne des traditionellen Ehrenamtes, welches vor allem stark formalisiertes, langfristiges Engagement bezeichnet. Öffentliche Kritik und Widerspruch sowie weitere neue Formen der Selbstorganisation zählen ebenfalls zum bürgerschaftlichen Engagement, denn „Dabeisein und Dagegensein gehören gleichermaßen zum Bürgerengagement in einem demokratischen Gemeinwesen und machen dessen Produktivität und Innovationskraft aus.“
Die Engagementförderung des Vereines Wir fördern Engagement e.V. findet durch kostenlose Beratungs- und Bildungsangebote für engagementbereite Bürger*innen sowie für Einrichtungen und Institutionen statt. Dazu können auch Zweckbetriebe (z.B. Freiwilligenagenturen) betrieben werden. Es werden kostenlose Infoveranstaltungen, Vorhaben und Projekte, mit Akteuren und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen, Organisationen und gemeinnützigen Vereinen und Unternehmen der Privatwirtschaft durchgeführt. Es werden Studien und Publikationen zu Fragestellungen von bürgerschaftlichem Engagement mit Akteuren der Wissenschaft und Forschung erarbeitet und die wissenschaftlichen Ergebnisse werden zeitnah veröffentlicht. Alle Erkenntnisse sollen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Der Verein unterstützt bürgerschaftliches Engagement auch in Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen, die selber gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen bzw. Institutionen des öffentlichen Rechts sind.